Formulare
Die Eintrittserklärung ist für die Aufnahme in den Verein unverzichtbar.
Mit dem Vereinseintritt ist auch die Aufnahme in den
Württembergischen Schützenverband (WSV) verbunden, was letztlich durch
Aushändigung des
WSV-Schützenausweises zum Ausdruck kommt. Der ist u. a. Versicherungsnachweis für den WSV-Wettkampfbetrieb.
Eintrittserkärung als PDF-Datei herunterladen
Wer darüber hinaus am Wettkampfbetrieb des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) teilnehmen möchte, muss sich dort zusätzlich als Mitglied anmelden.
BDS-Anmeldeformular als PDF-Datei herunterladen
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zur Teilnahme am Schießbetrieb erklären
Einverständniserklärung als PDF-Datei herunterladen
Ordnungen
Die Bundesrepublik hat ihr Grundgesetz, wir haben dazu noch unsere Vereinssatzung. Sie beschreibt die Ziele des Vereins und regelt das Zusammenspiel aller Mitglieder incl. Rechte und Pflichten. Als eingetragener, gemeinnütziger Verein (e.V.), müssen wir u.a. für die steuerliche Begünstigung bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Satzung zum Ausdruck kommen.
Satzung als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/2014)
Beitragsordnung als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/2014)
Anlage 1 zur Beitragsordnung (Gebühren) als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/2023)
Anlage 2 zur Beitragsordnung (Gebühren) als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/2023)
Anlage 3 zur Beitragsordnung (Gebühren) als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/2023)
Geschäftsordnung als PDF-Datei herunterladen (Stand 10/2015)
Jugendordnung als PDF-Datei herunterladen (Stand 02/1992)
Ehrungsordnung als PDF-Datei herunterladen (Stand 01/2013)
Fortschreibung der Ehrungsordnung als PDF-Datei herunterladen (Stand 04/2023)
Ordnung zur Regelung der Aufsichtspflicht als PDF-Datei herunterladen (Stand 01/2020)
Unsere Sportgeräte sind auch Waffen, die mithin einen sorgfältigen Umgang erfordern. Dabei ist zunächst mal unerheblich, ob es sich um sogenannte “scharfe” oder “nur” Luftdruckwaffen handelt, selbst ein Bogen kann Verletzungen herbeiführen. Der gesamte Schießbetrieb unterliegt deshalb einer Schieß- und Standordnung, deren Einhaltung die vom Waffengesetz (WaffG) vorgeschriebenen Standaufsichten zu überwachen haben. Vor Aufnahme des Schießens ist deshalb die Anmeldung bei der jeweiligen Standaufsicht erforderlich. Die Standaufsichten sind auch erster Ansprechpartner für interessierte Besucher.
DSB Schießstandordnung + Sicherheitsregeln für Bogensportanlagen als PDF-Datei herunterladen (Stand 06/2016)