Mitgliedschaft
| 1. | 2. | 3. |
| ohne Mitgliedschaft | durch Mitgliedschaft mit allen satzungsmäßigen Rechten und zwar | |
| als Gönner | ohne Aufnahmegebühr | mit Aufnahmegebühr (100 €) |
| durch steuerlich absetzbare Spenden | ohne Standgeldpauschale
20,- € |
mit Standgeldpauschale
77,- € |
| aktiv Jahresbeitrag | ||
| Schießbahnbenutzung möglich | ||
| mit Tagesversicherung und Standgebühr als Gastschütze möglich |
uneingeschränkt möglich | |
| Aktive unter dem 18. Lebensjahr zahlen keine Aufnahmegebühr sondern nur 36 € Jahresbeitrag incl. Standgeldpauschale |
||
Beiträge und Gebühren gemäß Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 26. Februar 2011.
Hier können Sie sich eine Eintrittserklärung herunterladen (pdf-Format), die sie dann bitte ausgefüllt und unterschrieben an die in der Erklärung unten genannten Adresse senden.
Hinweis: Unsere Satzung sieht vor, dass der Vereinsausschuss über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließen muss – die Abgabe der Eintrittserklärung allein begründet daher noch keine Mitgliedschaft.