Beiträge und Gebühren gemäß
Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 3. März 2001
Hier können Sie sich eine
Eintrittserklärung herunterladen
(pdf-Format), die sie dann bitte
ausgefüllt und unterschrieben an die in der
Erklärung unten genannten Adresse senden.
Hinweis:
Unsere Satzung sieht vor, dass der Vereinsausschuss über
die Aufnahme neuer Mitglieder beschließen muss - die Abgabe der
Eintrittserklärung allein begründet daher noch keine Mitgliedschaft.